Das neue Schweizer Geldwäschereigesetz verpflichtet Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie Stiftungen, die wirtschaftlich Berechtigten Personen zu erfassen. Dafür wurde ein neues Transparenzregister geschaffen, das öffentlich nicht zugänglich ist.
Für die Umsetzung der globalen Mindeststeuer gemäss OECD wurde ein Side by Side Paket veröffentlicht. Dieses beinhaltet u.a. die Verlängerung des transnationalen CbCR Safe Harbour für die Jahre 2026 und 2027. Die Steuerquote muss in diesen Jahren allerdings bei mindestens 17% liegen.
ASU 2024-03 verpflichtet börsenkotierte Unternehmen, den betrieblichen Aufwand im Anhang aufzuschlüsseln und verschiedene Kostenkomponenten (Vergütungen an Mitarbeitende, Abschreibungen etc.) separat zu zeigen.
IFRS 18 ersetzt den bisherigen Artikel IAS 1 und hat signifikante Auswirkungen auf die Präsentation und die Angaben im Abschluss. Der Artikel bewirkt das grösste Facelift der Erfolgsrechnung nach IFRS seit Jahrzehnten.
Die Erfolgsrechnung muss neu strikt in drei Kategorien eingeteilt werden (Operating, Investing und Financing). Im Anhang müssen von Management definierte Kennzahlen (MPMs) wie bspw. das EBITDA detailliert übergeleitet und erklärt werden.
Swiss GAAP FER 16 ist eine der bedeutendsten Änderungen der Rechnungslegung nach Swiss GAAP FER seit Jahren. Der Artikel regelt die Darstellung von wirtschaftlichen Verpflichtungen und Nutzen aus den Pensionskassen. Ziel des Artikels ist die transparente und realitätsnahe Abbildung der Vorsorgesituation im Jahresabschluss.
Der Vorsorgeaufwand wird neu in eine Personalaufwandskomponente (above EBIT) und einer Finanzkomponente (below EBIT) gesplittet. Diese Methodik ist an US GAAP angelehnt. Im Anhang muss zukünftig ein Vorsorgespiegel, in Form einer Fortschreibungstabelle, gezeigt werden. Zusätzlich muss der Vorsorgeaufwand im Anhang detailliert aufgeschlüsselt werden.
https://www.fer.ch/standards/swiss-gaap-fer-16-vorsorgeverpflichtungen/
Der Bundesrat hat neue Vorgaben für die steuerliche Verlustverrechnung von juristischen Personen in der Schweiz verabschiedet. Neu sollen steuerliche Verlustvorträge 10 Jahre mit zukünftigen, steuerlichen Gewinnen verrechnet werden können. Bisher konnten steuerliche Verluste 7 Jahre vorgetragen und verrechnet werden.
Das neue Gesetz, soll spätestens 2028 in Kraft treten und für steuerliche Verluste rückwirkend bis und mit dem Geschäftsjahr 2020 gelten.